Aktuelles


Hier finden sie die aktuellsten und wichtigsten Informationen über Änderungen und Neuigkeiten des Jobcenters Landkreis Schwäbisch Hall.


 

 Pressemitteilung

 

Nr. 01 / 2024 – 26. März 2024

 

Jobcenter am Mittwoch geschlossen

 

Im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall sind am Mittwoch, 3. April 2024, keine persönlichen Vorsprachen möglich. Bereits terminierte Beratungen finden statt.

 

Mit einem Klick auf „eServices“ auf der Seite www.jobcenter-landkreis-sha.de.

kann man ganz unabhängig von den Öffnungszeiten bequem von zu Hause viele Anliegen klären und Termine vereinbaren.

 

Die Agentur für Arbeit ist von der Schließung nicht betroffen.

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

 Nr. 15 / 2024 – 27.02.2024

 

 

Start?Klar! - Online-Veranstaltungsserie für den beruflichen Wiedereinstieg am 15.03.2024 mit dem Thema „Bewerbung up to date“

 

Nach der Familienphase endlich wieder beruflich durchstarten! In vier Online-Veranstaltungen erfahren Berufsein-/WiedereinsteigerInnen oder Interessierte, die sich in einer Phase der beruflichen Neuorientierung befinden, wie moderne Bewerbungsverfahren funktionieren.

Die Serie startet am Freitag, 15. März von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr mit dem Thema „Bewerbung up to date“.

 

Dabei geht es darum, individuelle Pluspunkte zu erkennen und diese in der Bewerbung zu formulieren. Lisa Steininger, Business Coach bei Jäger & Jäger GmbH geht auf Besonderheiten ein, die im Lebenslauf zu beachten sind.

Sie erklärt die aktuellen Bewerbungsmöglichkeiten, wie ein modernes Anschreiben aufgebaut ist und wie ChatGPT gegebenenfalls unterstützen kann.  Die Teilnehmenden erfahren, was eine Initiativbewerbung ist und wann diese sinnvoll sein kann, wie man die richtigen Stelle findet oder besser – wie man von möglichen Arbeitgebern gefunden wird.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist t1p.de/start-klar möglich. Wer nicht bei allen Veranstaltungen dabei sein kann, kann sich auch nur für die einzelnen Termine anmelden.

 

Unter dem Motto „Start? Klar!“  veranstalten die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim, die Jobcenter Neckar-Odenwald, Main-Tauber, Landkreis Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, die Kontaktstellen Frau und Beruf Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald und Heilbronn-Franken, sowie das Regionalbüro für berufliche Fortbildung Mannheim regelmäßig Workshops und sprechen damit in erster Linie Frauen und Männer an, die wieder in den Beruf einsteigen wollen.

 

Weitere Termine und Themen:

Am Montag, 8. April (10 bis 12 Uhr), geht es um das Thema „Soziale Netzwerke für die Jobsuche nutzen“.

 

Am Freitag, 3. Mai (9 bis 10.30 Uhr) wird das Thema „Sicher und überzeugend im Vorstellungsgespräch“ behandelt und am Donnerstag, 20. Juni (10 bis 11.30 Uhr) „Überzeugend in 2 Min.“.


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin dem Jobcenter vorgelegt werden - 18. Januar 2023

 

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

 

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

 

Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Jobcenter gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfall weiterhin ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

 

Sie können auch auf digitalem Weg unter jobcenter.digital Ihre AUB einreichen.

 


Pressemitteilung Nr. 03 / 2022 – 9. September 2022

 

Jobcenter am 14. September geschlossen

 

Am Mittwoch, 14. September, ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall mit seinen Dienststellen in Schwäbisch Hall und Crailsheim aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Bereits terminierte Beratungsgespräche finden statt.

 

Die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Schwäbisch Hall und Crailsheim sind geöffnet.


Pressemitteilung Nr. 02 / 2022 – 2. Juni 2022

 

Jobcenter und Sozialämter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

 

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern und Sozialämtern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung der Jobcenter (SGB II) oder in die Sozialhilfe der Landratsämter (SGB XII)

 

Alle Hilfen koordiniert

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle erwerbsfähigen Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. „Unser Ziel ist es, dass die Leistungen bei den Menschen trotz der kurzen Vorlaufzeit schnell ankommen“, erklärt Alexander Blind, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall. „Wir arbeiten mit den Ausländerbehörden und ehrenamtlichen Helfern eng zusammen und konnten so bereits zahlreiche Anträge in den Unterkünften der Geflüchteten aus der Ukraine aushändigen und ausgefüllt entgegennehmen.“

 

Außerdem beraten und unterstützen die Jobcenter beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Nach individueller Beratung sind Hilfen bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung möglich. Ziel ist es, die Menschen entsprechend ihrer Qualifikation zu vermitteln.

 

Ukrainische Geflüchtete, die dauerhaft erwerbsunfähig sind oder in der Ukraine eine Altersrente beziehen, werden dagegen durch das Sozialamt des Landratsamtes betreut. Auch hier wird Unterstützung ab der Antragsstellung angeboten.

 

Aufenthaltstitel notwendig

Über den jeweiligen Antrag kann entschieden werden, sobald die gesetzlichen Bestimmungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Eine Voraussetzung für den Bezug von SGB-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die zuständigen Stellen können die Voraussetzung also erst prüfen, wenn dieser Nachweis vorliegt. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit bestehen. 

 

Bequem von zu Hause und ohne Wartezeiten findet man den Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) auf der Seite www.jobcenter-landkreis-sha.de unter jobcenter.digital. Der Antrag kann online ausgefüllt und entweder über das Portal oder per E-Mail

(Jobcenter-LK-SchwaebischHall@jobcenter-ge.de) eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag auch persönlich beim Jobcenter in Schwäbisch Hall oder Crailsheim gestellt werden. Bei persönlichen Vorsprachen muss allerdings mit Wartezeiten gerechnet werden.

 

Nichterwerbsfähige Menschen oder Menschen im Rentenbezug können einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII beim Sozialamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall stellen, sofern Hilfsbedürftigkeit besteht. Der Antrag ist unter www.lrasha.de unter Bürgerservice > Elektronische Dienste abrufbar oder kann per mail unter der E-Mail Adresse sozialamt@lrasha.de angefordert werden.

 

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.