Beratung / Vermittlung


Arbeitsgelegenheit (AGH)

Arbeitsgelegenheiten (sogenannte Ein-Euro-Jobs) sind eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Personen, welche Leistungen nach dem SGB II beziehen. Sie dürfen nicht von jedem Unternehmen angeboten werden, sondern nur von geeigneten Trägern. Es kann sich zum Beispiel um Arbeit in einem Verein oder bei einer öffentlichen Einrichtung handeln. Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet sein.

Wer eine Arbeitsgelegenheit und dadurch Mehraufwendungen hat, wird vom Jobcenter dafür entschädigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten angemessen sind. Der Träger wiederum erhält die Kosten für die Arbeitsgelegenheit erstattet. 

 

Wie durch eine Arbeitsgelegenheit der Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen kann, zeigen wir Ihnen hier.

 

Bitte beachten Sie:

Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.