Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle Personen, die unabhängig von Alter, Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnissen gemeinsam in einem
Haushalt leben und auch eventuell nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft oder auch Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft ist eine auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Sie wird vermutet, wenn Partner länger
als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu
verfügen.
Was muss ich grundsätzlich über Einkommen im Arbeitslosengeld II wissen?
Die Individuelle Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II hängt davon ab, ob sie hilfebedürftig sind und somit Ihren Lebensunterhalt und den der Mitglieder Ihrer
Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können. Um dies festzuhalten, werden nicht nur Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt, sondern auch die
aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während
des Bewilligungszeitraums erzielen. Dazu gehören zum Beispiel:
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden folgende Einnahmen nicht berücksichtigt:
Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr zuständiger Träger überprüft Ihre Angaben regelmäßig. Auf
dem Wege des automatisierten Datenabgleich werden viermal im Jahr entsprechende Auskünfte eingeholt. Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit oder
Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Ist das Einkommen meines 14-jährigen Sohns, der Zeitungen austrägt, auch anzugeben?
Ja, jedes Einkommen ist anzugeben, unabhängig davon, wer es in der Bedarfsgemeinschaft erzielt. Durch den Träger der Grundsicherung wird geprüft, ob und in welcher
Höhe es anzurechnen ist
Können Beiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten abgesetzt werden?
Ja, neben weiteren Werbungskosten, wie z. B. Arbeitskleidung, werden auch Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften über eine Werbungskostenpauschale
abgesetzt. Übersteigt die Summe der tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale, werden sie in ihrer tatsächlichen Höhe abgezogen.
Welche Freibeträge lässt die Grundsicherung zu?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende lässt Freibeträge beziehungsweise Absetzbeträge zu, die bei der Anrechnung Ihres Einkommens beziehungsweise Vermögens
berücksichtigt werden.
Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie
Anrechnung
von Vermögen auf das Arbeitslosengeld II
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie z. B.:
Bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:
Müssen meine Kinder Ihre Sparbücher auflösen?
Nein, der Wert des Sparbuches wird grundsätzlich im Rahmen eines Freibetrages in Höhe von 3.850 € je Kind geschützt. Der darüber hinaus gehende Betrag mindert den
Bedarf des Kindes.
Was passiert mit meinem Bausparvertrag?
Guthaben aus Bausparverträgen ist grundsätzlich verwertbares Vermögen. Im Rahmen der allgemeinen Vermögensfreigrenze ist es jedoch geschützt. Darüber hinausgehende
Beträge sind bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen.
Kann die Verwertung meines Vermögens unwirtschaftlich sein?
Ja, beispielsweise wäre der Verkauf einer Kapital bildenden Lebensversicherung unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufwert um mehr als 10% niedriger wäre als die
eingezahlten Beiträge.
Gibt es Sonderregelungen bei Wertsachen, die einen Erinnerungswert haben?
Nein, grundsätzlich nicht! Allerdings kann bei solchem Vermögen im Einzelfall eine besondere Härte geprüft werden. Eine besondere Härte ist dann zu bejahen, wenn
das individuelle Interesse des Vermögenden an einem Behalt gegen das der Allgemeinheit an der Verwertung überwiegt. Schlüssige Gründe sind von Antragstellern/-innen zu benennen und nachzuweisen
bzw. glaubhaft zu machen. Familien- und Erbstücke können je nach Einzelfall von der Verwertung ausgeschlossen werden.
Was bedeutet für mich ein Minijob?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Verdienstgrenze bis zu 450 € beträgt. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als Arbeitnehmer
steuer- und abgabenfrei. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten-
und Krankenversicherung ein. Der Verdienst Ihres Minijobs ist allerdings als Einkommen zu sehen und wird bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die ersten 100 € sind
anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet. Bei einem Einkommen von 450 € bleiben so 170 € anrechnungsfrei, 280 € werden vom
Arbeitslosengeld II abgezogen.
Nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Sie verpflichtet alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ein
Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Nutzen Sie die Chance Ihr Know-How zu erhalten und einzubringen oder um neue Berufserfahrungen zu
sammeln.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig annehmen?
Ja, es wird jedoch Ihr Einkommen abzüglich der Freibeträge angerechnet.
Bin ich unfall- und haftpflichtversichert?
Der Anbieter eines Minijobs ist verpflichtet, die Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht für Sie sicherzustellen.
Was passiert, wenn ich mehr als 450 € verdiene?
Ab einem monatlichen Verdienst von 450,- € wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Für Sie ist das zunächst überwiegend von Vorteil. Denn Sie erwerben
Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Freibetrag berechnet sich dagegen nach dem Bruttoeinkommen, also dem Einkommen vor Steuern und
Abgaben. Von jedem hinzuverdienten Euro zwischen 100,01 und 800 € dürfen Sie 20 Cent behalten, unabhängig davon, ob Sie Sozialabgaben zahlen oder nicht.
Einstiegsgeld - Was ist das?
Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden und soll ein finanzieller Anreiz für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg sein.
Wann kann ich Einstiegsgeld beantragen?
Einstiegsgeld können Sie erhalten,
Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung, die Sie nur dann erhalten, wenn es Ihre berufliche Eingliederung erfordert. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Ehrenamt - Geht das auch?
Falls Sie ein Ehrenamt ausüben, können Sie dies
natürlich auch weiterhin ausüben, sprechen Sie hier mit ihrer Arbeitsvermittlung aufgrund der Zeiten in denen Sie ihrem Ehrenamt nachgehen. Hinsichtlich des Arbeitslosengelds II wird ein höherer
Freibetrag geltend gemacht, falls Sie für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung erhalten sollten.
Bekomme ich Geld, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie über 15 Jahre alt sind. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft;
vorausgesetzt Sie sind erwerbsfähig, hilfebedürftig und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bis dahin erhalten Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern
Arbeitslosengeld II oder wenn Sie nicht erwerbsfähig sind Sozialgeld.
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung / Schulzeit bei meinen Eltern ausziehe?
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung grundsätzlich nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger (der
Landkreis oder die kreisfreie Stadt) dem Auszug zugestimmt hat *) . Es muss zugestimmt werden, wenn
*) Für den Landkreis Schwäbisch Hall wurde die Erteilung der Zustimmung an das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall delegiert.
Kein Arbeitslosengeld II bekommen Sie, wenn Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Bis zum Abschluss der Erstausbildung
besteht im Übrigen ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern, der ebenfalls vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld II ist.
Wird mir mein Geld gestrichen, wenn ich eine Arbeit ablehne?
Für Hilfebedürftige unter 25 Jahren hat der Gesetzgeber strenge Folgen bei Pflicht-verletzungen (wie zum Beispiel der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit) vorgesehen.
Das gilt jedoch nicht für Meldeversäumnisse, wenn Sie zum Beispiel einen Termin beim Jobcenter versäumen. Hier gelten die allgemeinen Regeln der Minderung des ALG II um jeweils 10 % des für Sie
maßgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB II.
In allen anderen Fällen erhalten Sie nach der ersten Pflichtverletzung drei Monate lang nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die jedoch direkt an Ihren Vermieter ausgezahlt werden. Bei
einer wiederholten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres seit Beginn der letzten Minderung entfallen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, Sie erhalten also für die Dauer von drei
Monaten kein Arbeitslosengeld II. Sie können aber ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen wie beispielsweise Lebensmittelgutscheine erhalten. In Einzelfällen kann die Zeitspanne, in der Sie
nur die Kosten der Unterkunft erhalten, auf sechs Wochen verkürzt werden.
Was ist, wenn ich mit meiner Freundin oder meinem Freund zusammenziehe?
Wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, bilden Sie auch eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft geht man von einer auf Dauer
angelegten Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen aus, die so eng ist, dass von beiden ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Das hat zur Folge, dass neben Ihrem auch das
Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt wird. Ist dies nicht der Fall und Sie bilden gemeinsam nur eine Haushaltsgemeinschaft (zum Beispiel eine Wohngemeinschaft),
werden beide Personen getrennt betrachtet.
Unter welchen Umständen dürfen Jugendliche eine eigene Wohnung beziehen?
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt für einen Umzug die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 2a (n. F.: Abs. 5) SGB II).
Ohne diese Zusicherung werden keine Kosten für Unterkunft und Heizung oder die Wohnungsausstattung übernommen. Die Regel gilt für den erstmaligen Auszug aus dem Elternhaus genauso wie für sich
anschließende Umzüge. Sie bedeutet aber nicht, dass Jugendliche gezwungen werden, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzukehren. Es ist aber möglich, dass sie bei Umzügen, die sie nach dem
Auszug aus dem Elternhaus planen, im Einzelfall wieder auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.
Eine Ausnahme gilt für Jugendliche, die am 17. Februar 2006 nicht mehr im Haushalt der Eltern gelebt haben. Sie benötigen keine besondere Zustimmung nach § 22 Abs.
5 (zuvor § 22 Abs. 2a) SGB II, wenn sie in der Zukunft umziehen möchten.
Der Gesetzgeber hat bestimmte Fälle festgelegt, in denen der Träger zur Erteilung der Zusicherung verpflichtet ist. Dies ist der Fall, wenn
Mit diesen Regelungen wird sichergestellt, dass der Auszug Jugendlicher, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur noch in begründeten Fällen aus Steuermitteln finanziert wird.
Welche Leistungen sind darin
enthalten?
Schulausflüge und Klassenfahrten. Dies gilt auch für Fahrten einer Kindertageseinrichtung. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Zum
01.08. eines Jahres werden 70,00 € und zum 01.02. eines Jahres 30,00 € gezahlt. Ein gesonderter Antrag ist für diese Leistung nicht erforderlich.Schülerbeförderungskosten. Sie werden für den
Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs gezahlt.Lernförderung. Sie wird gewährt, wenn die Förderung erforderlich ist, um die nach den schul-rechtlichen Bestimmungen
festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 € ist selbst zu zahlen.Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Es werden monatlich 10,00 € gewährt, z. B. für Vereinsmitgliedsbeiträge, Musikunterricht oder Freizeiten.
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall, Hauptsitz in 74523 Schwäbisch Hall, Bahnhofstr. 18
Standorte im Kreisgebiet: Große Kreisstadt Schwäbisch Hall und Große Kreisstadt Crailsheim