Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.
Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um allen Personen Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den Bereich SGB II bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie unter dem Link des Landkreis Schwäbisch Hall.
Informationen und Publikationen zur Arbeitsmarktpolitik finden Sie unter dem Link der IAB.
Informationen für den Bereich SGB II finden Sie unter dem Link der Bundesagentur für Arbeit.
Weisungen des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall: