Für eine Antragstellung werden zum Antrag selbst immer weitere Anlagen benötigt. Sie ersetzen ebenfalls nicht die gesetzlich notwendige persönliche Meldepflicht.
Um eine möglichst vollständige Beantragung zu gewährleisten sprechen sie bitte persönlich in ihrem zuständigen Jobcenter mit allen Ausweisen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
vor.
Hier finden Sie Merkblätter über die Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeitslosengeld II, sowie Flyer zu bestimmten Programmen und
Hilfestellungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger.
Diese sind ebenfalls in mehreren Sprachen verfügbar.
Weiterhin haben Sie hier Zugang zu Ausfüll-Hinweisen und Hilfestellungen, sowie zu Weisungen des Jobcenters.
Weitere Informationen/Flyer finden sie hier:
Weitere Hilfestellungen und Hinweisblätter in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
(unter dem Punkt Arbeitslosengeld II)
Weitere Hilfestellungen und Hinweisblätter in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
(unter dem Punkt Arbeitslosengeld II)
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall, Hauptsitz in 74523 Schwäbisch Hall, Bahnhofstr. 18
Standorte im Kreisgebiet: Große Kreisstadt Schwäbisch Hall und Große Kreisstadt Crailsheim