Beratung / Vermittlung


Einstiegsgeld (ESG)

Während der Anfangsphase im neuen Job können Sie finanzielle Unterstützung in Form des Einstiegsgeldes erhalten. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre neue Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Das heißt: Ihr Betrieb führt für Sie Sozialabgaben ab. 

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation, zum Beispiel Ihrem Arbeitsentgelt, ab.

 

Bitte beachten Sie:

Das Einstiegsgeld muss rechtzeitig, also bevor Sie Ihren neuen Job beginnen, beantragt werden.

Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.