Beratung / Vermittlung


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter heraus.

 

Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

 

Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden können, heißen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“.

 

Bitte beachten Sie: 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss rechtzeitig vor Beginn einer Qualifizierung oder eines Coachings beantragt werden.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.

 

AVGS-Angebote:

Welche Coachings und Qualifizierungen aktuell angeboten werden, finden Sie hier.