Beratung / Vermittlung


Kommunale Eingliederungsleistungen (kommunale EL)

Für besondere Lebenslagen stehen die kommunalen Eingliederungsleistungen des Landkreises Schwäbisch Hall zur Verfügung. Es handelt sich dabei um:

  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Kinderbetreuung / Betreuung von Angehörigen
  • psychosoziale Betreuung

Sprechen Sie bei Bedarf Ihre Vermittlungsfachkraft darauf an.

 

Bitte beachten Sie:

Die kommunalen Eingliederungsleistungen sind eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.

 

Nützliche Links:

Schuldnerberatung

Suchthilfe

Beratungsdienste

Pflegestützpunkt