Beratung / Vermittlung


Vermittlungsbudget (VB)

Bei Ihrer Suche nach Arbeit oder Ihrer Arbeitsaufnahme kann Sie Ihr Jobcenter auch finanziell unterstützen. Über das Vermittlungsbudget können Ihnen bestimmte Kosten erstatten werden, zum Beispiel Ausgaben für schriftliche Bewerbungen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für die Beschaffung notwendiger Dokumente oder Umzugskosten, wenn diese für den Antritt einer Arbeitsstelle erforderlich sind.

 

Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können. 

 

Bitte beachten Sie: 

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss rechtzeitig, also bevor Ihnen die Kosten entstehen, beantragt werden.

Das Vermittlungsbudget ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.