Für besondere Lebenslagen stehen die kommunalen Eingliederungsleistungen des Landkreises Schwäbisch Hall zur Verfügung. Es handelt sich dabei um:
Sprechen Sie bei Bedarf Ihre Vermittlungsfachkraft darauf an.
Bitte beachten Sie:
Die kommunalen Eingliederungsleistungen sind eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben.
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