Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall
Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim und des Landkreises Schwäbisch Hall an den Standorten Schwäbisch Hall und Crailsheim.
Unter einem Dach werden hier Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, betreut. Zu den Aufgaben des Jobcenters gehören professionelle Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, berufliche Qualifizierung, die an den Talenten und Stärken des Einzelnen ansetzt, sowie die Existenzsicherung für Arbeitssuchende.
Auf dieser Homepage können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und das Jobcenter kennen lernen. Dies ersetzt natürlich nicht den persönlichen Kontakt; erleichtert jedoch den ersten
Schritt für Sie.
Für Arbeitgeber stehen wir bei der Besetzung offener Stellen und möglicher Förderungen bei der Einstellung unserer Kunden ebenfalls beratend zur Seite.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters beraten Sie gerne ausführlich zu unseren Dienstleistungsangeboten.
So sind wir aufgestellt - Das Organigramm des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall
Das Jobcenter hat viele Aufgaben und Pflichten
Die Weichen für das Jobcenter werden von der Trägerversammlung gestellt. Diese einigt sich hinsichtlich organisatorischer, personalwirtschaftlicher,
personalrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Angelegenheiten im Jobcenter. Sie bestimmt auch die operative Aufgabenerledigung und Schwerpunktsetzung mit. Die beiden Träger nehmen
dabei ihre jeweilige Trägerverantwortung wahr.
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall, Hauptsitz in 74523 Schwäbisch Hall, Bahnhofstr. 18
Standorte im Kreisgebiet: Große Kreisstadt Schwäbisch Hall und Große Kreisstadt Crailsheim